Update 10.06.2021:
Hygienekonzept ASC Boxdorf für den Trainingsbetrieb ab 10.Juni 2021 Grundsätzliches: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich ist zwingend einzuhalten. Teilnehmern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Die Teilnehmer werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt. Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht [1](FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen. Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. Sämtliche Trainingseinheiten werden von den Verantwortlichen dokumentiert. Maßnahmen zur Testung: Zur Sportausübung sind die zum Zeitpunkt des Sportbetriebs für die Stadt Nürnberg gültigen inzidenzabhängigen Regeln zu beachten. Bei der am Stichtag 30.05.vorliegenden Inzidenz 50-100 gilt damit: eine Testpflicht für Sport mit Körperkontakt Jeder/jede TeilnehmerIn am Trainings- und Spielbetrieb bestätigt und versichert zuverlässig durch Unterschrift (bei Minderjährigen ab 6 Jahren der/die Erziehungsberechtigten), dass bei ihm/ihr ein negativer POC-Antigen oder PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden vorliegt – bei unwahren Bestätigungen haftet der/die TeilnehmerIn persönlich Keine Testpflicht für kontaktfreien Sport: Unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen, also mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten untern freien Himmel und in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Dazugehörige Trainer benötigen keinen negativen Corona- Test. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage: Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände. ZuschauerInnen sind nur erlaubt, wenn sie ebenfalls negativ getestet sind, doppelt geimpft oder nachweislich genesen; ansonsten nur in zwingend notwendigen Fällen zur Begleitung von kleineren Kindern – dann mit FFP2-Maske und deutlichem Abstand zu anderen Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen: Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb Vor und nach dem Training gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden. Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden. Handtücher und Getränke werden von den Teilnehmern selbst mitgebracht. Klaus Fischbäck 10.06.2021 [1] FFP2-Maskenpflicht für Menschen ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hygienekonzept ASC Boxdorf für den Trainingsbetrieb ab 30. Mai 2021 Grundsätzliches: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoor-Bereich ist zwingend einzuhalten. TeilnehmernInnen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Die TeilnehmerInnen werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssig-seife und Einmalhandtücher ist gesorgt. Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Ver-fügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Daten der TeilnehmerInnen werden dokumentiert. Auch der / die TrainerIn / ÜbungsleiterIn hat, wo es möglich ist, feste Trainingsgruppen. Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbst-ständig entsorgt. Sämtliche Trainingseinheiten werden von den Verantwortlichen dokumentiert. Maßnahmen zur Testung: Zur Sportausübung sind die zum Zeitpunkt des Sportbetriebs für die Stadt Nürnberg gültigen inzidenzabhängigen Regeln zu beachten. Bei der am Stichtag 30.05.2021 vorliegenden Inzidenz 50 - 100 gilt damit: Eine Testpflicht für Sport mit Körperkontakt. Jeder / Jede TeilnehmerIn am Trainings- und Spielbetrieb bestätigt und versichert zuverlässig durch Unterschrift (bei Minderjährigen ab 6 Jahren der / die Erziehungs-berechtigten), dass bei ihm / ihr ein negativer POC-Antigen oder PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden vorliegt. Bei un-wahren Bestätigungen haftet der / die TeilnehmerIn persönlich. Keine Testpflicht für kontaktfreien Sport! Unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen, also mit maximal fünf Personen aus zwei Haus-halten untern freien Himmel und in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Dazugehörige TrainerIn benötigen keinen negativen Corona - Test. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage: Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände. FFP2-Maskenpflicht für Menschen ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. ZuschauerInnen sind nur erlaubt, wenn sie ebenfalls negativ getestet sind, doppelt geimpft oder nachweislich genesen; ansonsten nur in zwingend notwendigen Fällen zur Begleitung von kleineren Kindern – dann mit FFP2-Maske und deutlichem Abstand zu anderen. Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen: Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt. Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu der nächsten Person jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatz-Duschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Ver-fügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb: Vor und nach dem Training gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden. Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden. Handtücher und Getränke werden von den Teilnehmenden selbst mitgebracht. Klaus Fischbäck 29.05.2021
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